Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig und kann so nicht zur Beurteilung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Ausländers herangezogen werden. Vielmehr ist von einem Mindestlohn von 8,50 Euro auszugehen, der aufgrund der Sittenwidrigkeit beansprucht werden kann. So hat das Sozialgericht Frankfurt...
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